Straßengüterverkehr : EU-Kommission: Regelmäßige Blockabfertigungen sind Einschränkung des freien Warenverkehrs

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Mehreren Medienberichten zufolge "missbilligt" die EU-Kommission die umstrittenen Blockabfertigungen für Lastwagen an der Grenze nach Österreich. "Wir haben die Behörden in Österreich darüber informiert, dass wir die häufige Anwendung der Maßnahme missbilligen", heißt es in einem Schreiben von EU-Kommissarin Violeta Bulc an die deutsche und die italienische Regierung. Durch die häufige und systematische Anwendung der Maßnahme werde der freie Warenverkehr sowie der freie Dienstleistungsverkehr eingeschränkt. Italien und Deutschland hatten sich zuvor in einem gemeinsamen Schreiben an Bulc über die Blockabfertigung auf dem Brennerkorridor beschwert.

Die Tiroler-Maßnahmen dürfen nach Ansicht der EU-Kommission nur in schwerwiegenden und außergewöhnlichen Notfallsituationen ergriffen werden, um einen Stillstand auf der Autobahn in Tirol abzuwenden. Käme es hingegen zu einer regelmäßigen Anwendung, wenn die Behörden in Tirol ein höheres Verkehrsvolumen als üblich erwarten, so handelte es sich um ein unverhältnismäßiges Vorgehen", schreibt Bulc weiter.

Bevor jedoch der Gang zum Europäischen Gerichtshof getan werde, müsse die Kommission sämtliche Akteure an den Verhandlungstisch bringen, um alle Varianten gemeinsam zu diskutieren, sagte Bundesminister Andreas Reichhardt. Außerdem werden im BMVIT aktuell bereits Maßnahmen, die im Kompetenzbereich des Bundes liegen, wie etwa die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene, evaluiert und ausgearbeitet. Dafür brauche es allerdings die „Unterstützung der Kommission und den Willen der Nachbarländer“.

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