Logistikverbände : EU-Entsenderichtlinie sorgt bei deutschen Verbänden für Kopfzerbrechen

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Bald wird das Europäische Parlament über die sozialen Maßnahmen des ersten Mobilitätspakets abstimmen. Die deutschen Verbände für Arbeitgeber, Industrie, Handel und Logistik – darunter der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) - lehnen die Anwendung der neuen EU-Entsenderichtlinie (96/71 EG) auf internationale Transporte im Vorfeld entschieden ab. Sie befürchten eine Belastung des internationalen Straßengüterverkehrs und freien Warenverkehrs durch zusätzliche administrative Auflagen.

Allein auf Kabotage, sprich Transporte gebietsfremder Unternehmen im Inland, sollte die Richtlinie Anwendung finden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Die unterzeichnenden Verbände wollen das Reformvorhaben der Europäischen Kommission aber prinzipiell bei Themenbereichen wie Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Arbeitnehmerfragen konstruktiv unterstützen. Ihre Forderung: es sollen einheitliche, eindeutige sowie sektorspezifische durchsetzbare Vorschriften in ein ausgewogenes Verhältnis zu deren tatsächlicher Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit gestellt werden.

Die Verbände haben sich vorab auf drei Begründungen geeinigt, warum es durch die Anwendung der neuen EU-Entsenderichtlinie auf grenzüberschreitende Lkw-Transporte aus ihrer Sicht zu Schwierigkeiten kommen könnte.

Erster Grund: Vage Zeiterhebung als Unsicherheitsfaktor

Lkw-Fahrer halten sich als mobil Beschäftigte im internationalen Straßengüterverkehr in der Regel nur stundenweise, bestenfalls nur tageweise im Ausland auf. Rechtssystematisch lässt sich das Entsenderecht auf Fahrpersonal im wechselnden internationalen Einsatz deshalb nicht einfach übertragen. Überdies sei die Anwendung des Entsenderechts auf den internationalen Transport nur durch die gesetzliche Verankerung umfangreicher Nachweispflichten für Transportunternehmen und ihre Fahrer realisierbar, betonen die Verbände.

Zweiter Grund: Abgleich der Aufenthaltsdauer schwierig

Minutengenau müsste im Anschluss von täglich hunderttausenden Lkw-Grenzübertritten nachgewiesen werden, wie lange sich Fahrer und Fahrzeug in einem Land aufgehalten haben, nur um die zum Teil kurzen Aufenthalte, nicht nur mit nationalen, sondern auch mit regionalen Mindestlohn- und Tarifbedingungen, abzugleichen. Die Verwaltungshürden wären insbesondere für Klein- und Mittelunternehmen eine ungewollte Markzugangsbeschränkung, fürchten die Verbände.

Zudem begründen sie, dass sogenannte „smarte Tachographen“ noch nicht in dem Ausmaß in den Lkws vorhanden, wie sie notwendig wären, um eine lückenlose Erhebung der Tätigkeits- beziehungsweise Aufenthaltsdauer in einem anderen Land zu erheben. Die Verbände gehen davon aus, dass es noch Jahre dauern dürfte, bis es diese flächendeckend in den Fahrzeugen gibt.

Dritter Grund: Bestehende Vorschriften greifen bereits

Das mehrwöchige „Fahrernomadentum“ sowie andere soziale Verwerfungen des Straßengüterverkehrs können bereits durch Vereinheitlichung und konsequente Durchsetzung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, über die wöchentliche Ruhezeit sowie über die Rückkehrpflicht an den Heimatort (VO (EG) 561/2006) wirkungsvoll bekämpft werden. Zusätzliche Vorschriften zur Stärkung des Arbeitnehmerschutzes würde es laut den Verbänden daher nicht benötigen, sondern wirksamere Kontrollen und Überwachung der bestehenden Regelungen.

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