Mit 20. Mai ist es so weit, die Neuerungen bei den Fristen zur Pickerlüberprüfung treten in Kraft: Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen - also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen - sowie Autobusse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge kann die sogenannte „Pickerlüberprüfung“ dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – eine Überziehungsfrist „nach hinten“ raus gibt es allerdings nicht mehr.
Aufgrund der bisherigen Überziehungsregelung konnte die Begutachtung generell auch bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommen werden. Da diese Überziehungsmöglichkeit für bestimmte Fahrzeuge nunmehr entfällt (siehe Liste), ist zu klären, wann die Begutachtung tatsächlich vorzunehmen ist, denn bisher ist nie auf einen exakten Tag (Jahrestag der ersten Zulassung) abgestellt worden, sondern stets auf den Monat, in den dieser Stichtag fällt.
Das Bmvit kritisiert in einem Schreiben, dass auf der Plakette nur Monate und nicht exakte Tage angegeben werden können beziehungsweise ablesbar sind. Die Begutachtungsplakette alleine lässt somit keine Rückschlüsse auf den Tag der wiederkehrenden Begutachtung zu.
Eine weitere Änderung soll es geben: Für die Zulassungsmonate Juni, Juli und August wird der Zeitraum, in dem das Fahrzeug überprüft werden kann, zusätzlich verkürzt: Einerseits gilt der viermonatige Toleranzzeitraum nach dem Prüfmonat nicht mehr, andererseits kann der dreimonatige Toleranzzeitraum vor dem Prüfmonat nur zum Teil genutzt werden.