E-Mobilität : Deutschland darf E-Busse nach EU-Freigabe fördern
Nach anfänglicher Skepsis stellt sich nach dem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts nun auch Ernüchterung ein. Über die Frage, wie sich künftige städtische Diesel-Fahrverbote mit den Interessen der Logistik- und KEP-Dienstleister vereinbaren lassen, werden gerade hitzige Diskussionen in Deutschland an.
Zu befürchten haben laut Urteil nur jene Dieselfahrzeuge nichts, die der Euro 6-Abgasnorm entsprechen. Im Klartext bedeutet das, dass eine „Verjüngung“ des Flottenbestandes vieler Fuhrparkbetreiber zwangsläufig unumgänglich ist. Benachteiligt wäre automatisch jeder, der es nicht schafft, dieser Forderung in absehbarer Zeit nachzukommen. Das Bundesverwaltungsgericht kündigte zwar Ausnahmeregelungen an - um welche Gruppen es sich dabei im Detail handelt bleibt allerdings noch offen.
VDV präsentierte Sofortprogramm
Nicht nur der Straßengüterverkehr, sondern auch der deutsche Personenverkehr nimmt sich vor den Diesel-Fahrverboten in Acht. Vorsorglich schlug der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) den Kommunen ein Sofortprogramm zur Luftreinhaltung und für mehr Klimaschutz im Verkehr vor. Laut VDV handelt es sich um ein Bündel aus kurzfristig wirkenden Verbesserungen beim Emissionsausstoß und mittelfristigen Finanzierungs- und Steuerungsmaßnahmen.
Im Prinzip basiert es aber auf dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“, das Ende letzten Jahres durch die Bundesregierung und beteiligter Bundesländer und Kommunen entstanden ist. Die Priorität liegt auf der Elektrifizierung und SCR-Nachrüstung des Busflottenbestandes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Nachrüstung und schrittweiser Umstieg
Als grundlegend erachtet das VDV-Sofortprogramm die Förderung der Anschaffung von Euro-6-Bussen. Zusammen mit der Nachrüstung eines Abgasnachbehandlungsystems (SCR) älterer Dieselbusse und der Einführung von E‐Bussen, die bekanntlich nicht „über Nacht“ erfolgen kann, sei der Einsatz der schadstoffarmen Diesel Euro 6‐Busse das geeignetste Mittel, um kurzfristig zusätzliche ÖPNV‐Angebote zu realisieren. Auch liegen die Investitionen für Elektrobusse weit über denen einer Nachrüstung. Konkret sollten im ersten Schritt 1.000 Euro 6-Busse beschafft werden, um die Emissionen bei Linienbussen auf den am stärksten belasteten innerstädtischen Hauptachsen zu senken.
Bund startet Elektrobus-Förderung
Mit 70 Millionen Euro darf Deutschland Elektrobusse und Ladestationen in Städten fördern. Entsprechend der Förderrichtlinie können bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten übernommen werden. Die EU-Kommission billigte die Beihilfen vergangenen Montag. Mit dem Geld sollen bis Ende 2021 öffentliche Verkehrsbetriebe dabei unterstützt werden, elektrisch betriebene oder aufladbare Hybridbusse anzuschaffen und die nötigen Ladestationen dafür aufzubauen. Das Vorhaben entspreche den EU-Umweltzielen, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Der Nutzen sei größer als wettbewerbsrechtliche Risiken, so Vestager.
Hamburg stellt auf E-Mobilität um
Mehrere deutsche Städte, darunter auch Hamburg, planen, in den nächsten Jahren die Busflotten des Öffentlichen Verkehrs auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. Dazu muss allerdings erst die Infrastruktur bereitgestellt werden. Der neue Betriebshof "Gleisdreieck" soll bereits beim Bau darauf ausgelegt werden, dass dort später ausschließlich Elektrobusse vom Hof rollen. Der bereits bestehende Betriebshof der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein werde entsprechend umgerüstet. Zum Einsatz sollen sogenannte „Night Charger“ kommen, die Ladung der E-Bus-Flotte ausschließlich in der Nacht erfolgen. Im Rahmen der Debatte über Diesel-Fahrverbote möchte Hamburg den Angang machen, wie Umweltsenator Jens Kerstan von der Grünen Fraktion sagte.
Ausnahmeregelungen für Reisebusse
Klare Ausnahmeregelungen für den Busreiseverkehr wünscht sich der Bundesverband Deutscher Busunternehmer (bdo), sind doch Ausnahmeregelungen gerade für private Reisebusse in den Innenstädten doch wesentlich unwahrscheinlicher als solche für den ÖPNV. Der Beitrag an Stickoxiden sei im Vergleich zum restlichen Verkehr marginal, erklärt Karl Hülsmann.
Hülsmann appelliert daher an Entscheidungsträger, die wichtige Rolle des öffentlichen Verkehrs mit Bussen anzuerkennen und sie von etwaigen Fahrverboten auszunehmen. „Wir brauchen jetzt eine Stärkung des Busverkehrs. Insbesondere ein Ausbau der Angebote für Pendler im weiteren Umfeld von Städten ist wichtig, da mit diesen Berufstätige in die Lage versetzt werden, nicht mehr mit ihrem Privatwagen ins Zentrum fahren zu müssen.
Folgen Sie dem Autor auf Twitter: @lukasklamert