Mauterhöhung : Deutsches Bundeskabinett gibt grünes Licht für Bundesfernstraßenmautgesetz

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Das Bundeskabinett hat den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Entwurf des fünften Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Nach Vorlage des neuen Wegekostengutachtens „2018-2022“ sollen die Lkw-Mautsätze nun zum 1. Januar 2019 erneut angepasst werden - mit stärkeren Erhöhungen. Zudem wird das mautpflichtige Straßennetz per 1. Juli 2018 von derzeit 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und 2.300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Somit sind dann alle 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. 2017 betrugen die Einnahmen 4,7 Milliarden Euro, die abzüglich der Kosten und der Mittel für die Mautharmonisierung zweckgebunden für die Bundesfernstraßen verwendet werden.

Ziel des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist es, einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen zu schaffen. „Mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz schaffen wir Planungssicherheit für die Logistiker, aber auch für unsere Infrastrukturfinanzierung“, erklärt Scheuer. „In den nächsten Jahren können wir mit Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro planen, die wir auf alle Regionen Deutschlands verteilen“. Dabei soll die künftige Differenzierung der Mautsätze am zulässigen Gesamtgewicht und - über 18 Tonnen - auch an Achsklassen ausgerichtet werden.

Elektro-Lkw werden von Mautzahlung ausgenommen

„Wir passen die Mautsätze an und sorgen damit für mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen, indem wir schwerere Fahrzeuge, die unsere Straßen stärker beanspruchen, auch stärker zur Kasse bitten“, betont Scheuer. „Außerdem schaffen wir Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher, leiser Lkw. Wir befreien Elektro-Lkw von der Lkw-Maut und rechnen bei den Mautsätzen erstmals die Lärmkosten mit ein.“

Vorab hatte das Bundesverkehrsministerium ein neues Wegekostengutachten zur Berechnung der Lkw-Maut erstellen lassen. Danach werden jährlich durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro mehr Mauteinnahmen erwartet als bisher. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ab dem 1. Juli 2018. Dann werden alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig sein.

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