Covid-19 : Ausfahrtsbeschränkungen für das gesamte Gasteinertal

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Der Bezirk St. Johann ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von 524,5 weiterhin mit einer hohen Anzahl von Corona-Neuinfektionen betroffen, damit ist dieser Bezirk der am drittmeist betroffene in Österreich. Die Inzidenzen in den Gemeinden Bad Hofgastein (1.349), Bad Gastein (429) und Dorfgastein (1.221) sollen diesen drastischen Schritt rechtfertigen. Die Maßnahmen gelten vorerst ab 15. März bis inklusive 28. März. Bei der Ausfahrt aus dem Tal benötigt man einen Nachweis über einen negativen Corona-Test (PCR- oder Antigen Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw.) für Personen ab 15 Jahren. Ein vorgelegter PCR-Test ist 72 Stunden lang gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Eine Impfung befreit NICHT von der Testpflicht. Es soll zu umfassenden Kontrollen der Behörden kommen, ob die Maßnahmen und Absonderungsbescheide eingehalten werden, dazu zählen auch Ausreisekontrollen bei Busseen im öffentlichen Verkehr. Das Bundesheer wird einen Assistenzeinsatz leisten. Ausgenommen von der Testverpflichtung bei der Ausfahrt bleibt unter anderem der Güterverkehr.

Testmöglichkeiten im Gasteinertal

Für die betroffenen Orte im Gasteinertal stehen folgende Testmöglichkeiten zur Verfügung:

Bad Hofgastein: Alter Kursaal, Kurpromenade 2-4, 5630 Bad Hofgastein

Kurapotheke Bad Gastein, Böcksteiner Bundesstr. 1C, 5640 Bad Gastein

Kurapotheke Bad Hofgastein: Pyrkerstraße 5, 5630 Bad Hofgastein

Die Öffnungszeiten sind unter www.salzburg.gv.at/coronatests zu finden.

Ausnahmen von verpflichtenden Ausfahrtstests in Salzburger Gemeinden

Durchreisende ohne Zwischenstopp (Tauernschleuse per Bahn).

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können.

Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.

Gewerblicher Güterverkehr und bei unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wege. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaften St. Johann zu den Ausfahrtsbeschränkungen ist nach Veröffentlichung auf www.salzburg.gv.at/corona-virus abrufbar.