Kommentar : Abschied von Vernunft und Rechtsstaatlichkeit – Hoffentlich kein Nachruf!
Unlängst erging eine neue Verordnung aus dem Gesundheitsministerium zur Einreise aus Risikogebieten. Es war äußerst schwierig, herauszulesen, welche Länder nun genau dazu zählen und mit welchen Konsequenzen bei der Einreise konkret zu rechnen ist. Offenbar hatte nicht nur ich Probleme mit dem Rechtstext, sondern sogar die erlassende Institution selbst. So wurde der Verordnungstext zunächst sogar von den eigenen Mitarbeitern des herausgebenden Ministeriums falsch interpretiert, zahlreiche Medien berichteten. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis für die handelnden Personen, sondern aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich. Inzwischen hat der Verfassungsgerichtshof auch den zentralen Punkt der Covid-Verordnung vom März mit dem berüchtigten Betretungsverbot des gesamten öffentlichen Raums, für das es lediglich einige Ausnahmen gab, für rechtswidrig erklärt. Eine Verordnung, auf Basis derer sich Menschen wochenlang in ihren eigenen vier Wänden eingesperrt haben, die fast das gesamte öffentliche Leben zum Stillstand gebracht hat und aufgrund derer hohe Geldstrafen verhängt wurden war also in ihrem zentralen Punkt illegal. Es habe sich dem Wesen der Regelung nach um eine allgemeine Ausgangssperre gehalten, ohne entsprechende Rechtsgrundlage. Unter normalen Umständen ist eine Regierung nach einem solchen Gerichtsurteil erledigt, aber wir haben Corona – da zählen Rechtsstaat und Verfassung nicht viel, wie es scheint.
Zudem beginnt sich unsere Gesellschaft von zentralen Maßstäben des pragmatischen Handelns zu verabschieden, wonach man anhand einer nüchternen Analyse eines Problems eine angemessene politische Lösung erarbeitet. Dabei ist insbesondere auf einen Interessenausgleich und die Verhältnismäßigkeit zu achten. Ende Juli befinden sich in Österreich 18 Menschen wegen Covid auf einer Intensivstation – bundesweit! Dieser Befund rechtfertigt eigentlich keinerlei Verschärfung bestehender Maßnahmen, wie die neuerliche Einführung der Maskenpflicht. Aber was soll´s – solange es beim Wähler gut ankommt und sich die Möglichkeit zur Selbstinszenierung als schneidiger Krisenmanager bietet, wird diese von den Regierungsmitgliedern dankbar wahrgenommen. Der ORF verbreitet sodann die frohe Kunde der neuen Einschränkungen, freilich nicht ohne den Kanzler ausgiebig namentlich zu erwähnen – besonders kurioses Beispiel: vier Namensnennungen in einem siebenzeiligen Artikel.
Vernunft und Verhältnismäßigkeit bleiben bei all dem freilich auf der Strecke. Wir werden hoffentlich früher als später lernen, „normal“ mit dem neuen Corona-Virus zu leben, so wie mit allen anderen Erkrankungsrisiken auch. Die Schäden für unsere freie Gesellschaft werden jedoch bleiben. Hoffentlich nur als Narben und nicht als klaffende Wunden.