AISÖ-Info : 3-G-Nachweispflicht auf Fähren in Italien gilt auch für Lkw-Fahrer
Wie die italienische Handelskammer Bozen mitteilt, gilt in Italien seit 6. August 2021 eine 3-G-Nachweispflicht für die "Innengastronomie". Ab dem 1. September wird diese Pflicht auch auf einige Verkehrsmittel, darunter auch die meisten Fähren, ausgeweitet. Die Pflicht betrifft ausnahmslos alle Nutzer der Dienste, also auch Lkw-Fahrer. (Quelle: AISÖ/WKÖ)
Regeln für Fähren in Italien
Die betroffenen Dienste können ab September 2021 nur noch in Anspruch genommen werden, wenn der Nutzer einen der folgenden Nachweise vorlegen kann:
Impfnachweis (mindestens 15 Tage seit der Erstimpfung müssen vergangen sein), oder
Genesenennachweis, oder
Testnachweis (Antigenschnelltest <48 Stunden)
Ausgenommen sind die Fährverbindungen auf der Meerenge von Messina zwischen Kalabrien und Sizilien!
Folgende Regeln gelten für die Gastronomie
Es gilt eine „3-G-Nachweispflicht“ für den Verzehr am Tisch im Innenbereich.
Für den Verzehr am Tisch im Freien und den Verzehr innen an der Theke ist auch weiterhin kein 3-G-Nachweis erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sich die Corona-Regeln stets ändern können. Wir empfehlen, sich unmittelbar vor Fahrtantritt entsprechend zu informieren!