Werk Steyr : Beschäftigungsgarantie der MAN-Mitarbeiter rechtlich relevant

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Der Linzer Zivilrechtsexperte und Rektor der Johannes Kepler Universität, Meinhard Lukas, äußerte sich dahingehend, dass die Schließung des Werks Steyr aufgrund eines vereinbarten Kündigungsverzichts ein kostspieliges juristisches Nachspiel haben könnte. Das widerspricht der Rechtsmeinung des Uniprofessors Wolfgang Mazal, der im Auftrag von MAN ein Gutachten erstellte und zur Ansicht gelangte, dass diese Garantien an eine deutsche Rahmenvereinbarung gebunden sind. Werde diese Rahmenvereinbarung aufgehoben, sei auch jene in Österreich ausgesetzt, fasst die APA Mazals Argument zusammen.

Es soll aber für das Werk Steyr nicht nur einen Standortsicherungsvertrag, sondern auch eine Beschäftigungsgarantie bis 2030 geben, die einen Kündigungsverzicht des Unternehmens beinhaltet. Dieser wäre insbesondere dann relevant, wenn es seitens der Arbeitnehmer auch eine Gegenleistung gab, beispielsweise die Zustimmung zu einer Arbeitszeitflexibilisierung oder einen Verzicht auf Bestandteile des Entgelts. Damit könnte der Kündigungsverzicht implizit Teil jedes einzelnen Dienstvertrags geworden sein. Eine derartige Vereinbarung wäre folglich auch nicht so ohne Weiteres im Nachhinein kündbar, sagt Lukas.

Im Falle einer Schließung des Standorts in Oberösterreich könnten also Kündigungsentschädigungen fällig werden. Im Worst-Case würden dem MAN-Konzern Entschädigungszahlungen von über einer Milliarde Euro drohen. Medienberichten zufolge soll es deshalb bei der Bilanz-Erstellung des Werks für das Jahr 2020 zu Unstimmigkeiten darüber gekommen sein, ob für Schäden aus etwaigen juristischen Auseinandersetzungen entsprechende Rückstellungen zu bilden sind. Dazu kam es allerdings nicht, denn einer der drei Geschäftsführer der MAN Truck & Bus Österreich GesmbH, der gebürtige Steyrer Karl-Heinz Rauscher, soll kurzerhand als Geschäftsführer abgesetzt worden sein. Das schreibt die österreichische Tageszeitung der Standard, auch wenn MAN in München das gegenüber dem Medium nicht bestätigen und entsprechende Spekulationen nicht kommentieren wollte: Rauscher sei einvernehmlich aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Am Arbeitsgericht München ist zudem ein Verfahren gegen die einseitige Aufkündigung der Standort- und Beschäftigungssicherungsgarantie durch den MAN-Konzern anhängig. Es gab in diesem Zusammenhang einen sogenannten Gütetermin am 12. Jänner, bei dem allerdings keine Einigung erzielt wurde. Ein weiterer Termin wurde nicht bestimmt. Seitens des Betriebsrats war im März zu vernehmen, dass das Verfahren bis zum Herbst 2021 ausgesetzt sei.

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