Fernverkehr : Polen: PCR-Test an der polnischen Grenze erforderlich
Die Wirtschaftskammer Österreich wurde vom polnischen Verband ZMPD darüber informiert, dass am 16. Dezember 2021 eine neue Verordnung des Ministerrats in Kraft getreten ist. Damit muss von jedem verpflichtend ein PCR-Test bei der Einreise vorgelegt werden, der außerhalb des Schengen-Raums - beispielsweise aus Weißrussland, der Ukraine oder Russland - nach Polen einreist. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Testpflicht gilt auch für Fahrer im internationalen Güterverkehr! Eine 14-tägige Quarantäne ist für alle verpflichtend, die den Test nicht vorlegen können.