Go-Maut-Tarif seit 1. Jänner 2025 : Für Busse gilt ein neuer, eigener Mauttarif

Mit 1. Jänner 2025 wurde ein eigener Go-Maut-Tarif für Busse eingeführt. Die Fahrzeugart Bus ist nachweispflichtig.
- © Oleksandr - stock.adobe.comMit 1. Jänner 2025 wurde erstmals ein eigener sowie niedrigerer Mauttarif für Busse eingeführt: der Go-Maut-Tarif. Bei der Einpreisung der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen, die seit dem Jahr 2024 Teil des gesamten Go-Mauttarifs ist, verringern sich die Kosten für Omnibusse um 25 Prozent im Gegensatz zu den anderen Fahrzeugen in dieser Kategorie.
Seit 2024 gilt: Je mehr CO₂ ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen ausstößt, umso schlechter wirkt sich das auf die Umwelt aus, ergo umso höher wird die Maut. Die LKW-Maut bestand bis dahin aus zwei Tarifbestandteilen: den Infrastrukturkosten und den Kosten für verkehrsbedingte Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Mit dem CO₂-Ausstoß wurde ein drittes Tarifkriterium eingezogen.
Kein Handlungsbedarf für Großteil der Fahrzeuge
So gibt es künftig jeweils einen Tarif für LKW (und Wohnmobile) und einen Tarif für Busse. Der Anspruch auf den Bustarif besteht für Omnibusse der Fahrzeugklassen M2 und M3 ab 3,5 technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Die Fahrzeugklasse findet sich im Feld J der Zulassungsbescheinigung. Die Fahrzeugart Bus wird neben der CO₂- und EURO-Emissionsklasse daher ein nachweispflichtiges Tarifmerkmal.
Für den Großteil der Fahrzeuge besteht jedoch kein Handlungsbedarf, da der Nachweis über die Fahrzeugart bereits erbracht wurde. Für jene Kundinnen und Kunden, die bis zum Ende der gesetzlichen Frist am 31. Jänner 2025 noch keinen Nachweis für die hinterlegte Fahrzeugart Bus erbracht haben, erfolgt eine automatische Umstellung auf die Fahrzeugart LKW.
Mehr Informationen dazu sowie zu den neuen Go-Mauttarifen ab 1. Jänner 2025 gibt es auf www.go-maut.at.