STRASSENGÜTERBeförderung : Brexit-Interview: „In einem halben Jahr sind wir wohl alle schlauer“

© flickr; Paul Evans

Die Tageszeitungen sind voll davon, in den Schlagzeilen hat er sich seinen Platz bereits ganz vorne reserviert. Es geht um den Brexit, von dem niemand – nicht mal die zunächst euphorischen Initiatoren – richtig wissen, wie dieser „vernünftig“ von statten gehen soll. Faktum ist, dass das Austrittsdatum Großbritanniens aus der Europäischen Union eiligen Schrittes herannaht. Der Plan der britischen Regierung sieht den 29. März vor.

Die Vorbereitungszeit schwindet und die Leidtragenden sind unter anderem Logistiker, Spediteure und Transporteure, die wenige Wochen vor dem verheißungsvollen Datum weiterhin nur mit Szenarien spekulieren können. Der Druck auf die Logistikketten wird jedenfalls größer. Die Automobillogistik (Just-In-Time) stellt sich bereits auf harte Zeiten ein, Automobilhersteller verlegen ihre Produktionsstandorte auf das kontinentale Festland beziehungsweise erhöhen für den Fall der Fälle die Lagerbestände.

„Durch den möglichen Wegfall des EU-Binnenmarkts, der möglichen Wiedereinführung von Zöllen und langwierigen Zollabfertigungen sind bei Warenverkehr und Logistik Verzögerungen in der Lieferkette und höhere Kosten für alle Verkehrsträger zu erwarten“, befindet Roman Stiftner, Präsident der Bundesvereinigung Logistik Österreich.

England-Spezialisten stellen sich ein

Ein Transportunternehmen, das sich mit dem Brexit auseinandersetzen muss, ist die in Ried im Traunkreis ansässige Trawöger-Gruppe. Im vergangenen Jahr bewegte das Unternehmen rund 18.500 Lkw-Ladungen von Kontinentaleuropa nach England und Irland. Großprojekte wurden durch den drohenden Brexit bereits auf unbestimmte Zeit verschoben, für die das Unternehmen eigentlich den Zuschlag zur Durchführung erhalten hatte, schreibt die Österreichische Verkehrszeitung im Gespräch mit Geschäftsführer Rupert Trawöger.

Dabei ist Trawöger schon lange im UK-Geschäft und mit sich ändernden Zollmodalitäten bestens vertraut. Österreich war zu dieser Zeit noch nicht einmal Mitglied der Europäischen Union, denn das Exportgeschäft nach Großbritannien und Irland wurde schon 1988 aufgebaut, verrät der Geschäftsführer gegenüber TRAKTUELL. „Damals hatten wir normale Export-Zollabfertigung und mussten in Dover die Importverzollung erledigen. Für jeden einzelnen Transport benötigte man eine Transportgenehmigung, welche bei Ein- und Austritt des Lkws in das Vereinigte Königreich vom Zoll abgestempelt wurde. Trawöger ergänzt: „Transporte nach England konnten zu dieser Zeit nur von Österreich abgewickelt werden, oder aber auch, wenn der Lkw im Transit durch Österreich gefahren ist.“

Nach dem Beitritt Österreich zur EU im Jahr 1995 ändert sich auch die Dienstleistung grundlegend. Alle Fahrzeuge wurden mit einer entsprechenden Lizenz ausgestattet, die Lkw konnten in jedem Land der EU laden beziehungsweise in ein anderes fahren. Die Möglichkeiten wurden dadurch massiv ausgeweitet: „So konnten wir zum Beispiel von Deutschland nach England mit ein und derselben Genehmigung fahren.“

Fähren als Ausweichmittel

Auf eine Lizenz greift Trawöger auch heute noch zurück, wenn es um den Transport innerhalb des Vereinigten Königreichs geht: die sogenannte FORS Certification (Fleet Operator Recognition Scheme). Ohne dieses Zertifikat bliebe den Lkw-Zügen der Trawöger-Gruppe die Zufahrt zu den Zentrallagern der englischen Großstädte verwehrt. Dann wäre das Unternehmen vor Ort auf die Unterstützung lokaler Transporteure angewiesen und würde massive Kosten mit sich bringen.

Heute ist die Trawöger-Gruppe ein reiner Trailer-Operator, der rund 400 bis 500 Auflieger für Kunden organisiert, welche von verschiedenen Frachtführern mit fixen Transportverträgen abgewickelt werden. Transportiert werden sämtliche Industrie und Verbrauchsgüter, die mit konventionellen Planen-Lkw befördert werden können. Neben Industrieunternehmen befinden sich auch Modeketten und die Bauindustrie unter den Kunden.

Von Standorten in Österreich, Deutschland, Italien, Belgien und den Niederlanden wurden in den letzten Jahren einige Tausend Ladegüter wie Lifte, Fassadenelemente und Glasprodukte zu Baustellen in England, Schottland und Irland befördert. Die Trawöger-Gruppe setzt aber nicht nur auf den Ärmelkanal und die Zugverbindung durch den Eurotunnel, um nach England zu gelangen. Schon heute werden auch Fähren von Rotterdam und Zeebrügge über die Nordsee nach Felixtowe und Hull eingesetzt.

Hoffen auf „milden“ Übergang

„Es wird wohl immer einen Warenaustausch zwischen der EU und Großbritannien geben“, sagte Rupert Trawöger im Gespräch mit TRAKTUELL. „Unser Gewerbe ist von ständigem Wandel betroffen, so auch dieses Mal. Die Transportgenehmigungen müssen gegebenenfalls von unseren Transportpartnern besorgt werden“, betont Trawöger. Der Logistiker aus Ried wird diesem Markt und den Kunden jedenfalls treu bleiben und sich an die Gegebenheiten anpassen (müssen). Was den Brexit angeht: „In einem halben Jahr sind wir wohl alle schlauer“, so Trawöger.

Wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtete, machte Anfang Februar eine Nachricht in Europa Schlagzeilen: Bei einem ungeordneten Brexit könnten Lkw aus der EU womöglich ohne zusätzliche Genehmigungen das Königreich passieren, um erst einmal ungeordnete Zustände zu verhindern. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Vorschlag unter vielen, der auf Dauer auch keine Lösung darstellt. Jedoch wäre das zumindest ein sinnvolles Entgegenkommen in einem ansonsten unsinnigen Vorhaben Großbritanniens.

Rund 350.000 weitere Zollanmeldungen

Als groben Rückschritt sieht das Ausscheiden Großbritanniens aus dem „EU28 Präferenzsystem“ auch das Bundesamt für Finanzen. „Großbritannien verliert dann sämtliche ursprungsrechtlichen Vorteile dieses Systems“, hält Michael Kalcher, Fachvorstand im Zollamt St.Pölten Krems Wiener Neustadt bei einer Info-Veranstaltung der Wirtschaftskammer fest. Vereinfacht ausgedrückt sind nach einem Bruch mit der EU Waren aus Großbritannien keine Waren aus der EU mehr und müssen aus Zollsicht anders behandelt werden. Gleiches gilt natürlich auch anders herum.

„Darauf haben sich die Wirtschaftsbeteiligten bei einem Brexit einzustellen, zumal ein EU-Händler für eine britische Ware keinen Präferenznachweise mehr ausstellen kann“, so Kalcher. Das bedeutet nichts anderes, als das im Importland Zölle anfallen werden. Kalcher fasst zusammen: „Um vom Präferenzsystem der EU profitieren zu können, müsste Großbritannien eigene Freihandelsabkommen mit den verbleibenden EU-Staaten schließen. „Doch in der Praxis dauert das Unterfangen erfahrungsgemäß zwischen vier und neun Jahre“, so Kalcher.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) rechnet mit einem Anstieg von rund 350.000 Zollanmeldungen, die nach dem Brexit abzuarbeiten wären. Bestenfalls könnte es statt einem ungewollten „harten“ Brexit auch ein „weiches“ Szenario eines Ausstiegs geben. Dann gebe es laut dem Bundesministerium für Finanzen vorerst keine Auswirkungen im Zollbereich, weitergehende Verhandlungen im Bereich des Freihandelsabkommens würden verlängert bis Ende 2020 geführt. Im besten Fall würde dann die Möglichkeit begünstigter Zollsätze im Handel mit Großbritannien greifen.

Versandverfahren bedeutet Mehraufwand

Allerdings hält Kalcher fest, dass es auch dann Zollanmeldungen geben wird, wenn ein Freihandelsabkommen zwischen Österreich und Großbritannien ausgehandelt wird: „In jedem Fall muss in Dover ein Versandverfahren eröffnet werden, was wesentlich mehr Bürokratie bedeutet“, so Kalcher. Die zukünftige zollrechtliche Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr könnte laut BMF folgendermaßen aussehen:

Die Zollanmeldung bestehend aus der Einhebung von Einfuhrabgaben

Erbringung von Nachweisen der steuerfreien Auslieferung

Beachtung von entsprechenden Verboten und Beschränkungen und

die Beförderung unverzollter Waren von beziehungsweise nach Großbritannien mit dem bereits bestehenden EMCS-System

Zudem wird es summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen geben, die abzugeben sind. „Neu wird eine sogenannte Eori-Registrierung sein“, erklärt Kalcher. Sie dient der eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen durch die jeweiligen Zollbehörden und wird zum Informationsaustausch verwendet.

Zollverfahren würden nur dann nach dem EU-Recht abgeschlossen werden, wenn es zu keinem harten Brexit kommt, andernfalls wird es komplizierter. „Wichtig ist die genaue Dokumentation der Waren – vor allem in der Übergangszeit – damit diese gegebenenfalls auch als Rückware ohne Probleme zurück in die EU importiert werden können. Vor allem in der Übergangsphase sei das wichtig, damit diese auch tatsächlich Abgaben frei zurück importiert werden können, so Kalcher.

Großbritannien wird ein Drittland – zusammengefasst:

Im Fall eines „Hard Brexit“ ohne Austrittsabkommen gelten für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab dem 30. März 2019 ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer.

Es folgen dann entsprechende Zollabfertigungen- und Kontrollen.

Waren unterliegen bei der Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich oder bei der Ausfuhr in das Vereinigte Königreich überdies Verboten und Beschränkungen.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist für den kommerziellen Warenverkehr, dass bei einem „Hard Brexit“ sämtliche im Vereinigten Königreich erteilten Bewilligungen für spezielle Zollverfahren ungültig werden.

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