Fahrzeugregelung : Tachograph-Pflicht ab 2026: Was jetzt für leichte Nutzfahrzeuge gilt
Digitaler Fahrtenschreiber: Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2026
- © Houdek PhotographieDie EU-Regelung betrifft alle gewerblich genutzten N1-Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr. Erfasst werden neben Transportern auch Fahrzeugkombinationen wie Pkw mit Anhänger, sobald das Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen liegt. Die Pflicht gilt sowohl für Neufahrzeuge als auch für Bestandsfahrzeuge. Nicht betroffen ist der reine Güterverkehr innerhalb Österreichs ohne grenzüberschreitende Transporte.
Ausnahmen und Schulungspflicht
Eine Ausnahme bleibt für Handwerksbetriebe bestehen. Diese sind im Umkreis von 100 Kilometern vom Unternehmensstandort befreit, sofern die Fahrten unmittelbar der Haupttätigkeit dienen. Für grenzüberschreitenden Werkverkehr gilt diese Ausnahme nicht. Hier ist der Einbau des Smart Tacho 2 verpflichtend.
Unternehmen müssen ihre Fahrerinnen und Fahrer vor der ersten Nutzung schulen. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 165/2014. Die Schulung umfasst unter anderem die Bedienung des Geräts und soll Fehlbedienungen vermeiden.
Umfangreiche Dokumentationspflichten
Mit der Einführung des Smart Tacho 2 gehen mehrere Pflichten einher. Dazu zählen der Einbau des Geräts, die verpflichtende Nutzung bei jeder Fahrt sowie die Schulung der Fahrer. Der Fahrtenschreiber erfasst unter anderem Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte sowie Weg- und Zeitdaten. Zusätzlich müssen die gespeicherten Daten regelmäßig heruntergeladen, archiviert und aufbewahrt werden.