Sondertransporte : Sofortige Sperrung der Stadionbrücke in Wien für Schwerlasttransporte

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Sondertransporte dürfen ab sofort nicht mehr über die Stadionbrücke in Wien (Symbolbild)

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Mit sofortiger Wirkung darf die Stadionbrücke B020401 mit Schwertransporten nach KFG 1967 (§101 Abs.5, §104 Abs.7, §104 Abs. 9, §39, §82 Abs. 5, §46, Abs. 3, §45 Abs. 5) nicht mehr befahren werden, das teilte die zuständige Magistratsabteilung (MA 29) mit. Derzeit gültige Sondertransport-Bewilligungen , die dieses Brückenbauwerk betreffen, verlieren mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit. Ausgenommen davon sind Bewilligungen, welche eine Alternativroute enthalten, in welcher die Stadionbrücke nicht befahren wird. Betroffene Bewilligungen müssen umgehend neu beantragt werden. Eine Neuausstellung erfolgt laut MA 29 NUR unter Angabe der alten SOTRA-Zahl im Feld Bemerkungen, kostenfrei. Aktuell angesuchte Anträge sind durch den Antragsteller umgehend zu ändern.

Für erlassene Dauergenehmigungen ist ebenso die Überfahrt der Stadionbrücke B020401 untersagt. Genehmigungen dieser Art behalten ihre Gültigkeit und sind nicht neu zu beantragen.

Verlust der Zuverlässigkeit angedroht

Laut Magistrat würden Verstöße gegen diese Auflagen einen schweren Verstoß gegen Sondertransportauflagen nach § 40 KFG erfüllen. Für Unternehmen wäre somit unabdingbar die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben und der Landeshauptmann, dessen Aufgaben der Fachbereich V - Sondertransporte – Stadt Wien - Brückenbau und Grundbau als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung vollzieht, müsste folglich die Durchführung aller Sondertransporte bis zu sechs Monate in Österreich untersagen.