Wie die WKO in einer Aussendung mitteilt, gibt es eine wichtige Änderung für Transporteure von Abfall. Diese müssen sich, sofern sie in Österreich tätig werden, ab dem 1. Jänner 2022 bereits vor Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 AWG 2002 i.d.F. BGBl. I 2021/200 registrieren.
Bereits jetzt bestand gemäß der Abfallrahmenrichtlinie eine Registrierungspflicht. Diese wurde bisher über Meldung auf der Internetseite "dietransporteure.at" als abgedeckt angesehen.
Wie die WKO informiert, endet diese Regelung aufgrund einer AWG-Novelle mit 31. Dezember 2021. Alle Transportunternehmen, die Abfall in Österreich transportieren, müssen sich demnach ab 1. Jänner 2022 im EDM-Portal registrieren, auch wenn sie nur im Auftrag des Abfallbesitzers befördern. Dies gilt auch für ausländische Transporteure.
Bereits im EDM-System registrierte Transporteure sind angehalten, bei Änderungen ihre Stammdaten dort zu aktualisieren.
>> zur Registrierung im EDM-Portal des Umweltbundesamts