Coronavirus : Slowakei: Änderung bei Quarantänepflicht

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Das Verfassungsgericht der Slowakei hat die seit 9. Juli geltenden Verschärfungen der Coronavirus-Einreisebestimmungen des EU-Landes außer Kraft gesetzt. Bis geklärt sei, ob die strengen Vorschriften nicht in Widerspruch zur Verfassung stünden, müssten sich die Behörden wieder an die vorher geltenden Regeln halten, verfügte das Verfassungsgericht in Košice.

Stein des Anstoßes ist eine rigorose Quarantäneregelung, die von Gegnern und Gegnerinnen als versteckter Impfzwang interpretiert wird. Wer in die Slowakei einreist, muss seit 9. Juli entweder vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein oder eine 14-tägige Quarantäne antreten. Ein Freitesten ist frühestens nach dem fünften Tag möglich. Die Regel gilt selbst dann, wenn jemand nur kurz zum Einkaufen in einem Nachbarland war. Sozialdemokratische Oppositionspolitiker hatten Beschwerde eingelegt. (APA/.Red.)