Fahrverbote : Transitverkehr: Lkw-Fahrverbote rund um Tankstellenareale

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Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung nimmt - wie bereits angekündigt - ein Pilotprojekt in Angriff, bei dem Lkw die Zu- und Abfahrten zu zwei Billigdiesel-Tankstellen untersagt wird. Die entsprechenden Verordnungen treten mit 1. August in Kraft, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.

Betroffen sind zwei Tankstellen bei Fritzens/Wattens und im Bereich Innsbruck-Süd. Lkw über zwölf Metern Länge samt Anhängern wird es dann untersagt sein, von der Autobahn ab- und über die Landesstraßen zu den Tankstellen zuzufahren.

Für Fritzens/Wattens gelten die Verbote laut Land von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 bis 10.00 Uhr, in Innsbruck-Süd von Montag bis Samstag von 7.00 bis 18.00 Uhr. Ausgenommen sei lediglich der Ziel- und Quellverkehr.

Das Pilotprojekt gilt für sechs Monate, wird dann evaluiert und soll "allenfalls auf weitere Tankstellen-Standorte ausgeweitet" werden, wie Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) erklärten. Aufgrund der "enorm hohen Anzahl an Lkw", die die betroffenen Tankstellen anfahren, sei es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen und massiven Beeinträchtigungen der Verkehrs- und Versorgungssicherheit gekommen, wurde argumentiert.

Fahrverbot auf L 223 Fritzener Straße

Auf der L 223 Fritzener Straße wird nördlich der Kreisverkehrsanlage Wattens in Fahrtrichtung Norden eine Zusatztafel auf das Fahrverbot hinweisen. „Die L 223 Fritzener Straße verbindet die Ortsgebiete von Wattens und Fritzens. Sie ist eine unverzichtbare Anbindung an das nördlich gelegene Mittelgebirge sowie an die A12 Inntalautobahn. Dementsprechend herrscht dort hohes Verkehrsaufkommen, das durch Rückstauungen von der Tankstelle stark behindert wird“, so Ingrid Felipe. Von dem Fahrverbot ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr in den Gemeindegebieten von Baumkirchen, Fritzens, Kolsass, Kolsassberg, Volders, Wattens, Wattenberg und Weer.

Fahrverbot auf der Brennerstraße B 182

Selbiges Fahrverbot gilt auf der Brennerstraße B 182 zwischen Innsbruck und Gries am Brenner. Eine Fahrverbotstafel wird dabei in beide Fahrtrichtungen auf die Verordnung hinweisen. „Wie in Fritzens beobachten wir auch hier im Tankstellenbereich massive Rückstauungen durch Lastkraftfahrzeuge mit größerer Länge - vor allem in Fahrtrichtung Süden. Hier treffen mehrere Verkehre aufeinander und es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Umso wichtiger ist es, dass an diesem wichtigen Knoten die Verkehrs- und Versorgungssicherheit aufrechterhalten wird. In den letzten drei Jahren haben sich hier eindeutig mehr Unfälle ereignet. Im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen wir handeln“, führt Ingrid Felipe aus.

(APA/red)