Brenner-Dilemma : Tiroler Landesregierung gibt Blockabfertigungen für zweites Halbjahr bekannt

Blockabfertigung
© Land Tirol/Sedlak

Mit dem Argument, dass der Verkehr auf der Inntal- und Brennerautobahn an besonders verkehrsreichen Tagen nicht zum Erliegen gekommen ist, führt die Tiroler Landesregierung auch im zweiten Halbjahr Blockabfertigungen durch. "Davon sind 15 Tage betroffen", erklärt Landeshauptmann Günther Platter. Zusammen mit den Lkw-Dosierungen des ersten Halbjahres sind es damit heuer 32 Tage, an welchen pro Stunde maximal 300 Lkw den Checkpoint bei Kufstein Nord passieren dürfen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 27 Blockabfertigungen durchgeführt.

Verkehrsaufkommen im Sommer höher

Im zweiten Halbjahr gibt es mehr verkehrskritische Tage, an welchen es ohne die Blockabfertigungen zu einem Verkehrskollaps kommen könnte. "Das erfordert eine Erhöhung der Anzahl dieser Maßnahme“, betont Platter. Kritisch gelten dabei jene Tage, an denen es bei Kufstein zu Lkw-Spitzen am Morgen in Kombination mit starkem Pkw-Verkehr auf der A12 und der A13 kommt. Analysen sollen angeblich zeigen, dass durch das Abfangen und Entzerren der Lkw zu Spitzenzeiten zwischen fünf und acht Uhr am Morgen ein Verkehrsinfarkt im Inntal vermieden wurde“, hebt auch Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe hervor.

Lkw-Verkehrserhöhung um fünf Prozent

Um die Tage für die Blockabfertigungen des zweiten Halbjahres 2019 festzulegen, spielen vor allem die Erfahrungen aus den bisher durchgeführten Blockabfertigungen eine Rolle. Zudem fließt in die Berechnung eine geschätzte Lkw-Verkehrserhöhung um fünf Prozent ein. Schon im Juli 2018 wurde aufgrund des verschärften Wochenendfahrverbotes sowie eines potentiell höheren Lkw-Aufkommens an darauffolgenden Montagen dosiert: „Dieser Fokus wird beibehalten. Im August ist das Lkw-Aufkommen hingegen generell geringer, weshalb die Blockabfertigung nur am Tag nach Maria Himmelfahrt zum Tragen kommt. Im November werden aufgrund vermehrten Verkehrsaufkommens sieben Blockabfertigungs-Tage durchgeführt“, erklärt Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrsrecht des Landes.

Zusammengefasst:

Der Fahrverbotskalender 2019 legt ähnlich wie 2018 im Zeitraum vom 6. Juli bis 31. August 2019 an 9 Samstagen (von 7 bis 15 Uhr) Lkw-Fahrverbote fest. Diese Fahrverbote gelten auf der Inntalautobahn A12 und Brennerautobahn A13 für Fahrten nach/via Italien (Ausdehnung des Wochenendfahrverbots). Nord-Süd-Fahrverbote gelten weiters am 19. April (Karfreitag), 20. April (Karsamstag) und am 25. April 2019 (Tag der Befreiung Italiens). Fahrverbote gelten auch in Gegenrichtung im zweiten Jahr für Fahrten nach/via Deutschland am 30. März (Karfreitag) und am 3. Oktober 2019 (Tag der Deutschen Einheit) bis 22 Uhr sowie an 9 Samstagen im Sommer (von 7 bis 15 Uhr) ab 6. Juli 2019.

Im Sommer gelten ebenfalls neun Samstagsfahrverbote von 8 bis 15 Uhr in Tirol (B177, B178, B179, B181) und im Salzkammergut (B320). Auf der A4 Ostautobahn zwischen Schwechat und der Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen gelten im Sommer 10 Samstagsfahrverbote bis 31. August 2019. Das Fahrverbot gilt grundsätzlich für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 t hzG. Es gelten Ausnahmen.

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