Rechtliches : Sozialversicherungssituation bei Lkw-Fahrern nicht immer klar

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Lkw-Fahrer und deren Sozialversicherungssituation befinden sich manchmal in rechtlichen Grauzonen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit dem Thema. Aktueller Anlass war die Rechtssache "C-610/18 AFMB".

Die zypriotische Transportfirma AFMB wollte auf einen aus den Niederlanden stammenden Lkw-Fahrer sozialversicherungsrechtliche Vorschriften aus Zypern anwenden, weil die Gesellschaft von dort stammt. Generalanwalt Priit Pikamäe kommt jedoch zu dem Schluss, dass Lkw-Fahrer dort anzustellen sind, wo sie faktisch bezahlt werden. Somit haben auch die dortigen Sozialversicherungsregeln zu gelten.

Der Generalanwalt des EuGH macht deutlich, dass es sich nicht um eine "Entsendung" im eigentlichen Sinne handelt, sondern AFMB den in den Niederlanden ansässigen Unternehmen Arbeitnehmer für Transportdienstleistungen (zeitlich unbegrenzt) "zur Verfügung stellt". Die Rolle der AFMB gegenüber den Fahrern habe sich im Wesentlichen auf die Zahlung des Gehalts und die Leistung der Sozialbeiträge an die zypriotische Behörde beschränkt.

Die niederländische Sozialversicherungsanstalt hatte durch Bescheide festgestellt, dass zahlreiche internationale Lkw-Fahrer, die in den Niederlanden wohnen und dort auch, aber nicht überwiegend tätig sind, den Bedingungen der niederländischen Sozialversicherung unterliegen. In der konkreten Rechtssache gelangt der Generalanwalt daher zu dem Schluss, dass ein Rechtsmissbrauch vorliege, der es dem Unternehmen AFMB verbiete, zypriotische Rechtsvorschriften auf die betreffenden Fahrer anzuwenden.

(APA/red)