Gesetzgebung : Marktbeschleunigung für aerodynamische Fahrerhäuser

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Gestern haben der rumänische Vorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine Änderung der Richtlinie für die höchstzulässige Länge von Lkw erzielt. Damit soll die Einführung längerer, aerodynamischer Fahrerhäuser (stromlinienförmig) beschleunigt werden. Solche können nicht nur den Kraftstoffverbrauch senken, die etwas längere Fahrzeugfront dient auch als Knautschzone, um Energie zu absorbieren und die Folgen von Zusammenstößen zu begrenzen. Die Einigung muss nun von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat gebilligt werden. Danach erfolgt die förmliche Abstimmung im Parlament und im Rat, sodass die vorgeschlagene Änderung noch in der laufenden Legislaturperiode des Parlaments verabschiedet werden kann.

Finnland hebt Lkw-Länge an

Die höchste zugelassene Länge von Fahrzeugkombinationen im Verkehr steigt von 25,25 Meter auf 34,50 Meter. Die höchste zugelassene Masse, 76 Tonnen, bleibt bestehen. Zudem können auf Straßen neuartige Fahrzeugkombinationen angewandt werden. Die diesbezügliche Verordnung tritt am 21.1.2019 in Kraft. Die Länge von einem Fahrzeug, außer Bus, steigt von zwölf Meter auf 13 Meter.

Die neue Zuglänge von einem Sattelauflieger beträgt 18 Meter und die Länge von einem Anhänger 16 Meter. Die maximal zulässige Länge von einer Kombination LKW und Sattelauflieger steigt von 16,50 Meter auf 23 Meter. Die Länge von einer Kombination Fahrzeug und Mittelachsenanhänger darf 20,75 Meter, anstatt der früheren 18,75 Meter, betragen.

Die Abbiege- und Stabilitätsanforderungen für die langen Kombinationsfahrzeuge sind in der Verordnungsänderung strenger, als die der Testfahrten mit Sondergenehmigung. Des Weiteren sind bei Kombinationsfahrzeugen Kamerasysteme erforderlich, um die Seiten des Fahrzeugs sehen zu können.

Es werden zudem ein fortgeschrittenes Notbrems- und Fahrspurüberwachungssystem, elektronisches Fahrtstabilisiersystem und elektrogesteuerte Bremsen verlangt. Mit langen Kombinationsfahrzeugen muss man jedoch nicht überallhin gelangen können, sondern diese werden hauptsächlich auf den Routen zwischen Terminalen, größeren Handelszentren und Produktionsstätten benötigt und oft in der Nacht und nicht während Stauzeiten.

Mit den Längenänderungen der Fahrzeugkombinationen erwartet man bedeutenden Nutzen, besonders für den Transport der Seecontainer, für den Stückguttransport und für Nahrungsmitteltransporte. Diese Transporttypen machen fast die Hälfte der Straßentransporte aus.

>>>> Update! <<<<

15.02.2019 - Aerodynamische Führerhäuser: Rat billigt vorläufige Einigung

Sicherere und energieeffizientere Führerhäuser können schon am 1. September 2020 in der EU auf den Markt gebracht werden, war heute aus einer Mitteilung zu entnehmen. Heute hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter die vorläufige Einigung bestätigt, die der rumänische Vorsitz und das Europäische Parlament über eine Änderung der Richtlinie über die höchstzulässige Länge von Lkw erzielt haben. Mit dieser Änderung soll die Einführung längerer, aerodynamischer Führerhäuser beschleunigt werden.

Wie üblich müssen aerodynamische Führerhäuser bevor sie auf den Markt gebracht werden können die erforderlichen Anforderungen für die Typgenehmigung erfüllen. Dies wird am 1. November 2019 der Fall sein, heißt es weiter. In Kürze erfolgt die förmliche Abstimmung im Parlament und im Rat, sodass die vorgeschlagene Änderung noch in der laufenden Legislaturperiode des Parlaments verabschiedet werden kann.

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