Recht & Normen : Konsultation zur EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie
Die verpflichtende Basisqualifikation für Berufskraftfahrer von schweren Lkw und Bussen - im Führerschein als Code 95 eingetragen – sowie die periodische Weiterbildung basieren auf der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (GWB). Diese ist wiederum eine nationale Umsetzung der sogenannten EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie (BKF-RL). Die Erstauflage dieser Richtlinie stammt aus dem Jahr 2003 und ist beinahe 20 Jahre alt (RL 2003/59/EG). Aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen des EU-Rechts ist die EU BKF-RL laut Wirtschaftskammer Österreich aktuell in acht Rechtstexte gesplittet, die nun mit einer Neuauflage zusammenhängend (kodifiziert) dargestellt werden. Zur neuen Gesamtfassung hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation hinsichtlich technischer Aspekte gestartet. Danach ist das EU-Parlament am Zug. Das Konsultationsverfahren läuft noch bis 31. März 2021, Eingaben können online bei der EU-Kommission gemacht werden.