Konvoi : Internationale Großübung fordert heimisches Transitmanagement heraus

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Im Zeitraum von 1. - 24. Juni wird die alle zwei Jahre stattfindende Großübung „Saber Guardian“ der US Army Europe (USAREUR) gemeinsam mit den Streitkräften von Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Slowenien und Nordmazedonien durchgeführt. Ziel dieser Übung ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Partnernationen. Wie bereits 2017 verlegen die Streitkräfte im Zeitraum von 20. Mai bis 29. Juni per Straße, Eisenbahn, Schiff und Flugzeug von Deutschland über Österreich nach Ungarn und Slowenien und retour. Rund 400 Fahrzeuge mit etwa 1.500 Soldaten werden in Konvois auf vorgegebenen Routen Österreich durchfahren.

Um die Truppentransporte in den Tagesverkehr einzubinden, wurden spezielle Maßnahmen getroffen. Die Fahrtstrecken und Grenzübertrittstellen (Suben über die A1 nach Nickelsdorf sowie Suben über die A1 und A10 zum Grenzübergang Karawanken) wurden von den Behörden im Vorfeld festgelegt; die voraussichtlichen Transit- und Konvoi-Daten werden an das „National Movement and Coordination Center“ (NMCC) des Bundesheeres übermittelt; pro Kalendertag durchfahren Österreich maximal acht Kolonnen mit maximal je 20 Fahrzeugen und einem Abstand von einer Stunde zwischen den Kolonnen. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung werden eingehalten; Zwischenstopps zur Sicherstellung der Lenkpausen und Ruhezeiten sowie die Betankung der Fahrzeuge sind nur in militärischen Liegenschaften geplant.

Bundesheer nutzt die Durchfahrt für Ausbildungs- und Erfahrungsgewinn

Das Bundesheer unterstützt im Bereich des Transportmanagements und indem es Kaserneninfrastruktur für die Betankung und für Marschpausen (Zwölfaxing, Hörsching, Salzburg, Villach und Stadl-Paura) zur Verfügung stellt. Die dem Bundesheer im Zusammenhang mit dem Transit entstehenden Kosten werden vom Verursacher refundiert, heißt es in einer Aussendung.Die Grundlage für die Durchfahrt von ausländischen Armeen beziehungsweise Angehörigen ausländischer Truppen ist das „Truppenaufenthaltsgesetz 2001“. Ein entsprechender Antrag wurde auf gestellt und durch das Bundesministerium für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres genehmigt. Die Verlegung von militärischem Gerät durch andere Länder zur Teilnahme an internationalen Übungen entspricht der jahrzehntelangen Praxis und Zusammenarbeit mit ausländischen Streitkräften.

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