Recht & Normen : Frankreich: Verpflichtende Warnhinweise zu totem Winkel auf Lkw und Bussen

Alle Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, die in Frankreich verkehren, müssen seit 1. Jänner 2021 mit einer Kennzeichnung über die Lage des „Toten Winkel“ ausgerüstet sein. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen der Kennzeichnungspflicht nachkommen. Von der Verpflichtung sind auch Lkw und Busse betroffen, die lediglich im Transit durch Frankreich fahren und dabei die Autobahn nicht verlassen. Das berichten die WKO und die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs. Für Fahrzeuge, die bereits eine andere Kennzeichnung des toten Winkels aufweisen, als die im französischen Erlass explizit geforderte, soll eine 12-Monatige Übergangsfrist gelten.

Über den französischen Fachverband AFTRI besteht die Möglichkeit zum Ankauf von rechtskonformen Klebetiketten zur Signalisierung der toten Winkel für Lkw und Busse. Die Bestellung bei AFTRI kann in englischer oder deutscher Sprache über aftri.services@aftri.com erfolgen. Die Kosten belaufen sich auf 0,78 EUR inkl. Mwst./Stück zzgl. Versandkosten. Letztere belaufen sich auf 18 EUR exkl. Mwst. bei bis zu 50 Stück, auf 21 EUR bei bis zu 100 Stück und auf 42 bei bis zu 200 Stück. Zustellung per eingeschriebener Post. Die Preisinformation ist ohne Gewähr. (WKÖ/Red)