Lkw-Maut : Fast 100 Millionen zuviel Maut bezahlt?

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Die Kanzlei Hausfeld zusammen mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und dem Prozessfinanzierer und IT-Dienstleister eClaim GmbH ermöglichen Unternehmen, die in Deutschland gemäß dem EuGH-Urteil im Oktober 2020 zu viel Maut bezahlt haben, ihre Erstattungsansprüche unkompliziert und ohne eigene Vorabkosten geltend zu machen. Diesem Ansatz von BGL, Hausfeld und eClaim haben sich zahlreiche Transportverbände aus Deutschland und ganz Europa angeschlossen, unter anderem:

AISÖ – Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassenverkehrsunternehmer Österreichs

AMÖ – Bundesverband Möbelspedition und Logitik

BWVL – Bundesverband Wirtschaft Verkehr und Logistik e.V.

CESMAD Bohemia (Tschechische Republik)

CESMAD Slovakia (Slowakei)

DSLV – Bundesverband Spedition und Logistik

Febetra – Koninklijke Federatie van Belgische Transporteurs & Logistieke Dienstverleners (Belgien)

TLN – Transport en Logistiek Nederland (Niederlande)

UNTRR – Uniunea Nationala a Transportatorilor Rutieri din Romania (Rumänien)

Auch Verbände aus weiteren europäischen Ländern erwägen, sich der beabsichtigten Vorgangsweise anzuschließen. Bislang haben sich bei eClaim über 3.500 Unternehmen registriert, welche seit Anfang 2017 insgesamt mehr als 1,4 Milliarden Euro an Maut gezahlt haben. Die bislang registrierten Rückerstattungsansprüche dürften sich damit auf zwischen 56 Mio. und 98 Mio. Euro belaufen. Aktuell melden sich zudem zusätzliche 500 bis 1.000 Unternehmen pro Tag bei eClaim an.

Parallel dazu istder BGL weiterhin im Dialog mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, um eine vernünftige Lösung zu finden.

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt. Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Festlegung der Lkw-Maut die Kosten für die Verkehrspolizei mitberücksichtigt, obwohl ausschließlich Kosten für Infrastruktur zu veranschlagen gewesen wären. Da die Verkehrspolizei, so der EuGH, polizeilichen Tätigkeiten im Rahmen der hoheitlichen Befugnisse nachgeht, können die durch sie verursachten Kosten keine Kosten für den Betrieb der Infrastruktur darstellen. Entsprechend ist die deutsche Lkw-Maut jedenfalls in der Höhe, in welcher sie auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhte, seit Einführung der Lkw-Maut im Jahre 2005, europarechtswidrig.

Unternehmen, die Maut entrichtet haben, können deshalb Rückerstattung der zu viel gezahlten Maut verlangen. Zurückzuerstatten ist in jedem Fall der Mautanteil, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll sich dieser Anspruch auf zwischen 4 % und 7 % der entrichteten Mautgebühr belaufen.

Wegen der strengen Verjährungsregeln des Verwaltungskostengesetzes sind die in den Jahren vor 2017 entstandenen Ansprüche wahrscheinlich verjährt. Bereits Ende 2020 droht die Verjährung auch für 2017 entstandene Ansprüche, sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden.