EU-Verordnung Lkw : Fahrtenschreiber - neue Verordnung mit Musterformular zum Download
Der Mitarbeiter der Werkstatt, der die Plombierung eines Fahrtenschreibers wegen Reparatur oder Umbauten des Fahrzeugs gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 entfernt oder aufgebrochen hat, füllt eine schriftliche Erklärung mit den Angaben gemäß dem Anhang zu dieser Verordnung aus, unterzeichnet diese und versieht sie mit einem Stempel. Das Original der schriftlichen Erklärung ist im Fahrzeug mitzuführen und eine mit einem Stempel versehene Kopie ist in der Werkstatt aufzubewahren, in der die Plombierung entfernt oder aufgebrochen wurde.
Den Verordnungstext im Wortlaut inklusive eines Musterformulars (auf Seite 3) finden Sie hier.