Rechtspanorama : EU führt weitere Mangelkategorie ein

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Muss der Lkw ab dem 20. Mai zur Hauptuntersuchung in Deutschland, dann können Kunden bereits Änderungen erwarten. Der Grund ist, dass zu diesem Zeitpunkt die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie (2014/45/EU) in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Allerdings werden die meisten Änderungen durch die Fahrzeughalter im Normalfall gar nicht bemerkt, merkt das deutsche Kfz-Versicherungsunternehmen Dekra an. "In den meisten Fällen betreffen diese Änderungen aber die Arbeit der Prüfingenieure", erklärt André Skupin, Technischer Leiter bei Dekra in Dresden. Neu ist dagegen eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Zuge der EU-Harmonisierung europaweit eingeführt wird: „Gefährlicher Mangel“.

„Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ‚Verkehrsunsicher‘ dar“, so Skupin. „Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen.“ Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden. Ansonsten ändern sich Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel. Das geschehe im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie und auch wegen begrifflicher Präzisierungen.

Hierzulande fallen besonders schwere Mängel in die Kategorie „Gefahr im Verzug“, also ein Schaden, bei dem von einer Weiterfahrt ausdrücklich abgeraten wird. „Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie möchte man künftig erreichen, dass schwere Nutzfahrzeuge schneller aus dem Verkehr gezogen werden, wenn diese über einen erheblichen Schaden verfügen“, erklärt ein Sprecher des ÖAMTC auf Anfrage. Verraten wurde uns auch, dass vieles im Ermessensbereich der jeweiligen Werkstätten liegen wird - wie diese letztlich mit der neuen EU-Richtlinie im Detail umgehen werden, wird sich weisen.

Von der Kfz-Bundesinnung der WKO erhielten wird wiederum die Information, dass sich im Grunde nur zwei Punkte für die Fahrzeughalter merklich ändern werden: Erstens fällt die bisherige Lösung der Toleranzfrist für die Pickerlüberprüfung und zweitens werden die Daten über einen bestehenden gefährlichen Mangel am Fahrzeug nach einer zweimonatigen Frist an die Behörden übermittelt, falls dieser bis dahin nicht sachgemäß behoben wurde. Andreas Westermeyer von der Bundesinnung für Fahrzeugtechnik gibt jedenfalls Entwarnung: „Im schlimmsten Falle könnte es übergangsweise zu Engpässen in Lkw-Werkstätten kommen, weil plötzlich insbesondere große Fuhrparks ihre Fahrzeuge nun termingerecht zur Überprüfung schicken müssen.“ Nach der Übergangsphase soll sich aber auch das wieder normalisieren.

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