Information : Corona-Regelungen: Das sollten Sie ab heute beachten
Deutschland: Niederlande neues Hochinzidenzgebiet ab 06.04.2021
Nach Angaben des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) werden mit Wirkung ab Dienstag, 06.04.2021, 00:00 Uhr die Niederlande zum Hochinzidenzgebiet gemäß Corona-Einreiseverordnung erklärt. Dies bedeutet: Lkw-Fahrer unterliegen bei der Einreise nach Deutschland der Anmeldepflicht, wenn sie sich in den 10 Tagen vor Einreise in den Niederlanden aufgehalten haben. Die Anmeldung erfolgt unter https://www.einreiseanmeldung.de/#/. Eine Testpflicht für Lkw-Fahrer vor Einreise nach Deutschland besteht nur bei Aufenthalten über 72 Stunden. Weitere Informationen über neue Risikogebiete unter RKI - Risikogebiete.
Quarantänepflichten oder Ausnahmen hiervon für aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Lkw-Fahrer richten sich in allen Fällen nach den jeweiligen Quarantänevorschriften des Bundeslandes, in dem der deutsche Wohnsitz der einreisenden Person liegt (bzw. nach dem deutschen Bestimmungsort des Transports im Falle ausländischer Fahrer).
Quelle: BGL
Österreich/Italien: Ab 06. April 2021 wieder tägliche Abfahrten auf der RoLa Wörgl – Trento v.v.
Nach Angaben von Rail Cargo Austria sollen ab 06. April 2021 wieder tägliche Abfahrten auf der RoLa-Verbindung Wörgl – Trento v.v. angeboten werden. Weitere Information über den Fahrplan ab 06. April 2021 finden Sie unter: kundeninfo-rola-trento-ab 06042021_de.pdf (railcargo.com)
Vereinigtes Königreich: Corona-Testpflicht für Lkw-Fahrer bei Aufenthalt über 48 Stunden
Ab dem 06.04.2021 müssen sich Lkw-Fahrer bei Aufenthalten von mehr als 48 Stunden im Vereinigten Königreich (VK) einem Covid-19-Test bei einem der britischen Testzentren unterziehen, und zwar vor Ablauf des 2. Tages nach der Einreise ins VK. Bei längeren Aufenthalten wird dann alle weitere 72 Stunden ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise. Bei Aufenthalten von weniger als 48 Stunden besteht für Lkw-Fahrer auch weiterhin keine Testpflicht für ihren Aufenthalt.
Für alle nicht-britischen Lkw-Fahrer gilt zudem ab dem 06.04.2021: Sie müssen für die Dauer ihres Aufenthalts im VK eine Selbst-Isolierung in ihrer Kabine durchführen, die sie nur aus unerlässlichen Gründen wie dem Erwerb von Lebensmitteln, Toilettenbesuchen oder beschränkter sportlicher Bestätigung etc. verlassen dürfen.
Lkw-Fahrer, die zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Reise in England positiv getestet werden und die keine sichere Umgebung zur Selbstisolierung sicherstellen können, werden sofort zur Selbstisolierung in ein Hotel eingewiesen. Die britische Regierung hat an verschiedenen Orten des Landes Hotels zur Selbstisolierung eingerichtet, ohne dass dem Transportunternehmen (oder dem isolierten Fahrer) Kosten entstehen. Bei Verstößen gegen die neuen Test- und Quarantänevorschriften, können Geldstrafen von bis zu bis zu 2.000 Pfund erhoben werden. Weitere Infos der britischen Regierung in englischer Sprache über die neuen Testvorschriften finden Sie: Bespoke testing regime unveiled for exempt international arrivals - GOV.UK (www.gov.uk)
(Stand: 06.04.2021; Quelle: Sparte Transport und Verkehr; Tiroler Wirtschaftskammer)