Wirtschaft : Brexit: Was man beim Transport nach Großbritannien beachten muss

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Sieger sind aus dem Ringen um den Ausstieg Großbritanniens keine hervorgegangen. Doch es gibt ein Leben nach dem Brexit. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat wichtige Regelungen zusammengetragen, die Unternehmen nun zu beachten haben, wenn Waren von oder nach Großbritannien transportiert werden. Einen Überblick gibt es hier (Angaben ohne Gewähr).

Zollgrenze

Fest steht: Der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ist beendet. Es gibt seit dem 01.01.2021 eine Zollgrenze zwischen Großbritannien und den EU-Mitgliedsstaaten, denn die Übergangsphase hat mit Ablauf 2020 geendet. Doch was viele verwechseln: Das in letzter Minute getroffene Handelsabkommen (Deal), ist nicht gleichbedeutend mit dem Entfall einer Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.

Ab Ende der Übergangsphase ist der Warenverkehr wie mit jedem anderen Drittstaat durchzuführen und wird durch das EU-Zollrecht geregelt. Im Klartext: Für jede grenzüberschreitende Transaktion mit Großbritannien muss in der EU eine Zollanmeldung abgegeben werden, da eine Zollgrenze überschritten wird. Auswirkungen hat dies selbstverständlich auf Exporte, Importe, Transitverkehre und Waren, die in Zolllager eingelagert werden müssen.

Warenverkehr

Als einstiges Mitglied der EU brauchte es mit Großbritannien bisher keine Ausfuhr- und Einfuhranmeldung (wenn der Transportbeginn vor dem 31.12.2020 lag). Seit Anfang dieses Jahres muss ein entsprechendes Versandverfahren für Waren eröffnet werden - der Grund ist die neue Zollgrenze, die mit Zollanmeldungen für Ausfuhr und für Einfuhr verbunden ist. Da bedeutet in erster Linie administrativen Mehraufwand für die Zollverwaltung. Dieser führt wiederum zu längeren Standzeiten für Lastwagen, einen höheren finanziellen Aufwand für die Erstellung der Warenbegleitpapiere und Kalkulation des präferenziellen Warenursprungs.

Etwas anders ist es bei aus der EU kommenden Waren. Gleichzeitig können durch das neue Abkommen Zollsätze und Quoten für Waren aus der EU vermieden werden, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Wichtig ist hierbei, dass die Unternehmen den Ursprung ihrer Exporte nachweisen, um sich für den zollfreien Zugang zu qualifizieren. Es wird Grenzen dafür geben, welcher Anteil der Waren aus im Ausland hergestellten Teilen bestehen darf.

Wichtig ist auch: Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU kommen, werden bei der Einfuhr mit Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) belastet, während europäische Exporteure (und deren Waren) von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Nordirland

Nordirland bleibt weiterhin im Warenverkehr in der EU-Zollunion und im Binnenmarkt. Das war auch eine der Bedingungen eines Brexit-Deals mit der EU. Damit unterliegen Waren weiter den EU-Regeln und es finden keine Kontrollen auf der irischen Insel statt - zwischen Nordirland und dem Vereinigten Königreich jedoch schon.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren

Verbrauchsteuerpflichtige Waren unterliegen im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich nicht mehr dem System zur Kontrolle und Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) und werden als Ausfuhr behandelt. Die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Vereinigte Königreich erfordert eine Ausfuhranmeldung sowie ein elektronisches Verwaltungsdokument. Importe verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus Großbritannien in die EU müssen erst zollrechtlich behandelt werden, bevor eine Beförderung im Rahmen des EMCS beginnen kann.

Einfuhr nach Österreich

Der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren aus dem Vereinigten Königreich ist mit Ablauf der Übergangsphase Geschichte. Die Einfuhr erfolgt dann wie aus jedem anderen Drittland – es handelt sich also um Drittlandswaren. Nach der Erledigung des Versandverfahrens ist die Ware einem Zollverfahren zuzuführen. Genau genommen ist dieses Verfahren mit einer Zollanmeldung zu beantragen. Wenn die Ware in den Wirtschaftskreislauf der EU eingehen soll, wäre dies die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr werden im Zollkodex drei Grundprinzipien festgelegt:

Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen

Erfüllung der übrigen für die Ware geltenden Einfuhrförmlichkeiten

Erhebung der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben

Import nach Großbritannien vereinfacht dargestellt

Beim Import von Waren ins Vereinigte Königreich kann in den allermeisten Fällen bis Ende Juni 2021 die Importanmeldung als „entry in the declarant’s records“ getätigt und eine vollständige Einfuhranmeldung innerhalb von bis zu sechs Monaten nachträglich eingereicht werden. Die relevanten Zolltarifpositionen („commodity codes“) sind sowohl auf der vorläufigen als auch auf der vollständigen Einfuhranmeldung anzugeben.

Näheres dazu lesen Sie auf der Homepage der britischen Regierung unter:

Prepare to import goods from the EU to Great Britain from 1 January 2021

Making an import declaration in your records

Delaying declarations for EU goods brought into Great Britain from 1 January 2021

Was für Auswirkungen hat das Abkommen?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass für alle Ursprungswaren der beiden Vertragspartner gegenseitige Zollfreiheit eingeräumt wird, wenn ein entsprechender präferentieller Ursprungsnachweis vorhanden ist. Dieser kann ausgestellt werden, wenn die Ursprungsregeln des Abkommens als erfüllt angesehen werden können. Bevor Sie alle Ihre Waren, die Sie in das Vereinigte Königreich exportieren nun auf die Ursprungseigenschaft prüfen, rät die WKÖ einen Blick in den Zolltarif zu machen.

Das Vereinigte Königreich hat vor etwas mehr als einem halben Jahr den „UK Global Tariff“ (UKGT) veröffentlicht, der seit 01.01.2021 anwendbar ist. Die Zollsätze gelten für alle Drittstaaten, mit denen das Vereinigte Königreich kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat und für Waren, die die Bedingungen der Ursprungsliste des jeweiligen Freihandelsabkommens nicht erfüllen.

Die durchschnittlichen Zollsätze des UKGT sind geringer als die Zollsätze des EU-Zolltarifs:

Zahlreiche Zölle wurden auf null gesetzt, die im Vereinigten Königreich nicht oder nicht bedarfsdeckend hergestellt werden

Zollsätze, die im EU-Zolltarif bisher geringer als zwei Prozent waren, wurden abgeschafft.

Lediglich bestimmte agrarische Produkte, Fischereiprodukte, automotive Waren, Kraftfahrzeuge und Waren aus Keramik werden mit Zöllen belegt.

Neue Ratschläge für Transportunternehmen

Das britische Verkehrsministerium (Department for Transport, DfT) hat einige neue Ratschläge für Transportunternehmen zum Transport von Gütern zwischen Großbritannien und der Republik Irland/Nordirland veröffentlicht.

Irland: Pre-Boarding Notification (PBN)

Wenn Sie Güter von Großbritannien nach Irland mit einem RoRo-Fährdienst (begleitet oder unbegleitet) befördern, muss eine Pre-Boarding Notification (PBN) beim irischen Zoll eingereicht werden. Wichtig: Diese Meldung muss eingereicht werden, bevor die Waren Großbritannien verlassen.

Der Transporteur/Spediteur ist dafür verantwortlich, dass die PBN unter Verwendung der vom Importeur bereitgestellten Informationen eingereicht wird. Die PBN kann jedoch von jedem in der Lieferkette erstellt werden, der über die erforderlichen Informationen verfügt. Ohne ein gültiges PBN dürfen Fahrzeuge nicht auf Fähren in Großbritannien fahren.

PBNs werden über den Customs RoRo Service von Irish Revenue erstellt . Irish Revenue hat außerdem einen speziellen E-Mail-Support-Service eingerichtet, der sich mit allen PBN-bezogenen Fragen unter customsPBN@revenue.ie befasst.

Die irische Steuerbehörde hat eine Pressemitteilung mit Ratschlägen für Transporteure und Lkw-Fahrer herausgegeben, die Waren aus Großbritannien in irische Häfen bringen. Alle Details sind unter diesem Link abrufbar. Ein PBN-Benutzerhandbuch wurde auf deren Website hinzugefügt. Ein Video kann hier abgerufen werden.

EU: Entry Summary Declarations (ENS)

Es gibt Transporteure, die Waren zwischen dem Vereinigten Königreich und der Republik Irland transportieren, die von der EU für Importe geforderte Entry Summary Declaration (ENS) nicht eingereicht haben. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Maßnahmen ergriffen wurden, um die EU-Anforderung zu erfüllen.

Gütertransport von Großbritannien nach Nordirland

Vor dem Transport von Gütern von Großbritannien nach Nordirland müssen Einfuhr- und Sicherheitserklärungen (ENS) abgegeben werden. Ab dem 8. Januar 2021, 00:01 Uhr (GMT), benötigen alle Güter, die von Großbritannien nach Nordirland über einen GVMS-Standort (Belfast, Larne, Warrenpoint) befördert werden, eine Goods Movement Reference (GMR).

Um eine GMR zu erhalten, müssen Sie:

eine EORI-Nummer und eine XI EORI-Nummer für Großbritannien haben

sich für GVMS registrieren

Sie können den kostenlosen Trader Support Service (TSS) nutzen, um ENS-Sicherheitserklärungen zu erstellen und bei HMRC einzureichen. Nachdem Sie diese eingereicht haben, stellt TSS Ihnen die Informationen zur Verfügung, die Sie in GVMS eingeben müssen, um eine Genehmigung für den Warenverkehr zu erhalten.

Weitere Informationen über GVMS finden Sie in den GOV.UK-Anleitungen.

Quelle: WKÖ / Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßentransportunternehmer Österreichs - AISÖ / UK Department for Transport