Corona-Info : Bayern setzt Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bis 16.05.2021 aus

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Die Sparte Transport und Verkehr der Tiroler Wirtschaftskammer weist auf die Aussetzung des Lkw-Fahrverbotes in Bayern bis 16.05.2021 zur "Aufrechterhaltung effizienter Lieferketten vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2" hin (siehe Ministerialblatt).

Betreffend der Quarantäne-Pflicht in Deutschland gelten ab Mittwoch den 07.04.2021 für den beruflich bedingten Personen- und Warenverkehr und den Durchreiseverkehr Ausnahmen. Es besteht keine Testpflicht und keine Einreise-Anmeldung.

Durchreise über das kleine und große deutsche Eck für alle Fahrten möglich

Fahrt zum oder vom Flughafen München möglich (für einen Flug außerhalb Deutschlands ohne weitere Auflagen, also ohne Testpflicht und ohne Einreiseanmeldung)

Vorsicht: Die Ausnahmeregelung gilt in Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein erst ab Sonntag dem 11.04.2021. Beachten Sie auch: In einigen deutschen Bundesländern ist der Aufenthalt auf 72 Stunden beschränkt!

Abseits der Ausnahme für den beruflich bedingten Personen- und Warenverkehr gilt für Deutschland:

Grundsätzlich 10 Tage Quarantäne (durch negativen Test nach 5 Tagen kann Quarantäne beendet werden)

Eine Einreiseanmeldung über www.einreiseanmeldung.de

Corona-Testpflicht (Antigen- oder PCR-Test, max. 48 Stunden alt)

=> Aktuelle Regelungen zu Italien finden Sie unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/italien-bulletin-corona-virus.html

Quelle: Sparte Transport und Verkehr der Tiroler WKO; Stand: 07.04.2021