Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in Bayern ab 7. März 2021
Angesichts der erschwerten Verkehrsabläufe aufgrund der Corona-Situation erteilt das Bayerische Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Bayern. Die Regelung gilt vom 7. März 2021 bis einschließlich 5. April 2021.
Geregelt ist dies in der Allgemeinverfügung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung im Freistaat Bayern zur Aufrechterhaltung effizienter Lieferketten vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Nachzulesen im Bayrischen Ministerialblatt, Nr. 167 vom 4.3.2021